So werden Sie Mitglied
Ordentliches Mitglied des Vereins können jede natürliche Person, Unternehmen (Personen und sonstige Kapitalgesellschaften), Stiftungen und Personenvereinigungen werden, die die Aufgabe des Vereins ggf. auch durch Mitarbeit persönlich zu fördern bereit sind und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages schriftlich verpflichten. Die ordentliche Mitgliedschaft wird beantragt durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand des Vereins.
Das ordentliche Mitglied hat Mitgliedsbeiträge zu leisten. Über die Höhe und Art der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Neben den ordentlichen Mitgliedern mit Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung gibt es noch fördernde Mitglieder. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Firma werden, die die Ziele und Zwecke des Vereins ideell oder materiell unterstützen will. Über seine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die fördernden Mitglieder haben keinen Sitz und kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Jedes Mitglied kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres seinen Austritt erklären. Der Austritt erfolgt durch Erklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, gegenüber dem Vorstand.
Einzelmitgliedschaft 90 EUR
Paar-/Familienmitgliedschaft* 120 EUR
* Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei
Firmenmitgliedschaft ab 250 EUR
Sondermitgliedschaft** ab 20 EUR; individuelle Vereinbarung
**z.B. für Schüler, Studenten, Auszubildende, etc.